Tagesanzeiger.ch/Newsnet (Artikel)

Die Eltern eines jungen Zürcher Schülers beschwerten sich vor dem Verwaltungsgericht über die schlechte Benotung seines Deutschaufsatzes an der Gymnasialprüfung und bekamen recht. Der Fall wird rege diskutiert. Die Tendenz, sich in schulischen Fragen zur Wehr zu setzen und einen Anwalt einzuschalten, nehme seit einigen Jahren zu, sagt die Anwältin Margrit Weber-Scherrer. Sie berät und vertritt Schüler, Eltern und Studenten aller Bildungswege und bearbeitet Prüfungsanfragen von der Grundschule bis zum Studium. Das habe vor allem damit zu tun, dass Betroffene nicht wissen, wie man eine Bewertung anficht.

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Bei den Gymnasialprüfungen werden laut Weber-Scherrer Prüfungsaufgaben und Bewertungsrichtlinien durch Fachkommissionen erstellt, die aus Mittelschul- und Primarlehrpersonen zusammengesetzt sind. Die Massstäbe gelten für den ganzen Kanton. Dadurch sehen die Bewertungsmassstäbe im Kanton Zürich überall gleich aus. Jedoch könnten Prüfungen nie ganz objektiv bewertet werden, meint Zemp. «Ein gewisser Spielraum ist immer da.» Vor allem bei einem Aufsatz – wie im jüngsten Fall – sei eine rein objektive Bewertung durch die Lehrperson besonders schwierig. Aufsätze würden daher auch am meisten angefochten, insbesondere da bei der Korrektur von Aufsätzen ein grosser Ermessensspielraum bestehe, betont Weber-Scherrer.