Die qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung – Praxis, Risiken und Nebenwirkungen
Seit 1.1.2013 sind die qualifizierten Tatbestände von Art. 90 Abs. 3-4 SVG zur Bekämpfung von „Raserdelikten“ in Kraft. Der Referent Prof. Dr. Gerhard Fiolka geht den Fragen nach, wie diese Bestimmungen in der Praxis angewandt werden und welche Auswirkungen die Einführung dieser qualifizierten Tatbestände auf das Strassenverkehrsrecht insgesamt, insbesondere aber auch auf die Anwendung anderer Tatbestände hat.
Das Werkstattgespräch findet am 19. Mai 2016 um 18 Uhr im Hotel Schweizerhof am Bahnhofplatz 7 gegenüber dem Hauptbahnhof Zürich statt. Auf das Impulsreferat folgt wie üblich eine von Hans Giger moderierte Diskussion, die von den Teilnehmern beim anschliessenden Apéro um ca. 19.30 Uhr vertieft werden kann. Weiterführende Informationen und den Anmeldungstalon finden Sie hier.